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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RONN Edelstahltechnik GmbH
§1 Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebote
Die in Prospekten und Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir 30 Kalendertage gebunden.
§ 3 Vertragsschluß
Die Annahme von Aufträgen sowie mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen mit dem Käufer bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen des Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundliegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich gefährdet wird.
§ 4 Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager des Lieferers ausschließlich Verladung, ohne Verpackung und nur für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung abgegebenen Verwendungsort. Die Preise sind Nettopreise, die Umsatzsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich zu zahlen. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise für den angegebenen Verwendungsort. Bei Teillieferungen wird jede Einzellieferung gesondert berechnet. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
§ 5 Lieferzeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, beträgt die von unseren Kunden als Vorbedingung für die Geltendmachung weiterer Rechte zu setzende Nachfrist acht Wochen ab Eingang der Nachfristsetzung bei uns. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
§ 6 Abrufaufträge
Bei Bestellungen auf Abruf sind uns Abruf und entsprechende Spezifikationen für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Kommt unser Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Frist berechtigt, ohne Abruf zu liefern oder eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf wir vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt für Rechnung unseres Kunden unfrei. Versandart, Versandweg und Verpackung sind unserem Ermessen überlassen. Verpackungs-, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Transport-, Feuer-, Wasser- und Bruchschäden sowie Diebstahl versichert. Die Gefahr geht an den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 8 Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche und 1 Jahr für unbewegliche Güter. Sie beginnt mit dem in § 7 Abs. 3 für den Gefahrübergang bestimmten Zeitpunkt. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehenden Gewährleistungsansprüche. Der Kunde muss unsere Lieferungen bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eigene, von einem Zeugen zu bestätigende Schadensschilderung unterrichten. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Lieferung schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Nach Erhebung der Mängelrüge ist uns Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur kostenfreien Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung gegen frachtfreie Rückgabe der mangelhaften Sache berechtigt. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung ist nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben. Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Begleichung aller Forderungen, die uns aus unseren Lieferungen gegen den Kunden zustehen, bleiben die von uns gelieferten Sachen unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Anspruch auf Versicherungsleistungen, Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns abgetreten. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde hat auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen zu legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Durch solchen Zugriff entstehende Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 10 Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen in Höhe von 1/3 des vereinbarten Preises mit der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferung, spätestens jedoch 30 Tage nach Meldung der Versandbereitschaft, 1/3 nach Montage, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung. Montagerechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanden berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last liegt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, A - 4600 Wels. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
RONN Edelstahltechnik GmbH
Getreidestraße 13
A-4621 Sipbachzell
Tel.: +43 (0) 7240 86309
Fax: +43 (0) 810 9554 404584
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